Gewählte Publikation:
Mrak, J.
Aktuelle gesetzliche Regelungen des Schwangerschaftsabbruches in der europäischen Union (EU), Großbritannien und der Schweiz
Humanmedizin; [ Diplomarbeit ] Medizinische Universität Graz; 2024. pp. 96
[OPEN ACCESS]
FullText
- Autor*innen der Med Uni Graz:
- Betreuer*innen:
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Taumberger Nadja
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Trutnovsky Gerda
- Altmetrics:
- Abstract:
- Die gesetzlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs waren schon seit Beginn der schriftlichen Aufzeichnungen ein ambivalentes und viel diskutiertes Thema. Wichtige Faktoren in dieser Debatte sind oft der Zeitpunkt der Durchführung und die Begründung dafür. Neue Entwicklungen diesbezüglich gab es in den letzten Jahren vor allem durch die Covid-19 Pandemie und die Aufhebung der Grundsatzentscheidung zum Abtreibungsrecht „Roe vs. Wade 1973“ durch den obersten Gerichtshof in den USA.
Das Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen in der Europäischen Union, Großbritannien, der Schweiz und den USA darzustellen und zu vergleichen. Zusätzlich wird noch eine mögliche Korrelation zwischen der Strenge der Gesetzgebung und dem prozentualen Anteil an katholischer Bevölkerung untersucht.
Es wurde eine strukturierte Literaturrecherche und eine tabellarische Gegenüberstellung der Länder durchgeführt. Hierbei wurden Tabellen erstellt für ausgewählte Länder Europas, für die gesamten Länder der EU und für die Bundesstaaten der USA vor und nach der Aufhebung von Roe vs. Wade.
Diese Gegenüberstellung zeigt, dass es in Europa deutliche Unterschiede bezüglich der Gesetzgebung zum Thema Schwangerschaftsabbruch gibt. Ein Land verbietet ihn unter allen Umständen, zwei weitere haben den Zugang sehr weit eingeschränkt. In 3 der 30 untersuchten Ländern (10%) besteht eine Frist von 10 Wochen. Zwanzig Länder (66,67%) haben eine Frist von 12 Wochen, darunter auch Österreich und Deutschland. Eine Frist von 14 Wochen gibt es in zwei Ländern (6,67%), wobei Rumänien in Realität den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen stark eingeschränkt hat. Ein Land (3,33%) hat eine Frist von 18 Wochen und zwei (6,67%) die gesetzlich höchste Frist, nämlich 24 Wochen. Diese Ergebnisse decken sich großteils mit den Vergleichsstudien. In unseren Ergebnissen lässt sich außerdem in Europa kein geografischer Zusammenhang mit der Strenge der Gesetzgebung feststellen. Die Korrelation der Strenge der Gesetzgebung mit dem prozentualen Anteil an katholischer Bevölkerung kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, obwohl es durchaus Tendenzen gibt. Malta als einziges Land mit einem kompletten Verbot des Schwangerschaftsabbruches hat beispielsweise einen katholischen Bevölkerungsanteil von 88,7%. Allerdings hat Italien mit einem katholischen Bevölkerungsanteil von 83% eine Frist von 12 Wochen, wie ein Großteil der europäischen Staaten.
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass nicht nur die gesetzlich festgelegte Frist, sondern auch der Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wichtig ist, um die Situation in einem Land realistisch beurteilen zu können.
In den USA sieht man anhand der erstellten Tabelle eindeutig einen Zusammenhang zwischen der politischen Partei (Demokraten/Republikaner) und der Strenge der Gesetzgebung. Von den 13 Saaten, die nach dem Fall von Roe vs. Wade ein komplettes Verbot erlassen haben, waren 12 republikanisch dominiert und ein Swing State.
Abschließend lässt sich sagen, dass bei der Gesetzgebung des Schwangerschaftsabbruches und der Liberalisierung und Entkriminalisierung der Einfluss von Geografie und Religion geringer ist als der von Einzelpersonen, die aufgestanden sind und sich dafür engagiert haben.