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Pucher, I.
Langzeitoutcome monochorialer Zwillinge mit selektiver fetaler Wachstumsrestriktion (sFGR)
Humanmedizin; [ Diplomarbeit ] Medizinische Universität Graz; 2023. pp. 160 [OPEN ACCESS]
FullText

 

Authors Med Uni Graz:
Advisor:
Klaritsch Philipp
Sommer Constanze
Altmetrics:

Abstract:
Hintergrund: Die „selektive fetale Wachstumsrestriktion“ (sFGR) betrifft etwa 10 - 20% der monochorialen Zwillingsschwangerschaften und ist dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden Gemini eine Wachstumseinschränkung (fetal growth restriction, FGR) entwickelt, während der andere altersgerecht (appropriate for gestational age, AGA) wächst. Monochoriale Plazenten können ungleich aufgeteilt sein und so zum diskordanten Wachstum der genetisch identen Gemini führen. Aufgrund der interfetalen Anastomosen können beide Feten von Komplikationen betroffen sein, wobei hier vor allem der intrauterine Fruchttod (IUFT) und neurologische Entwicklungsdefizite anzuführen sind. Methoden: Die Daten von Patientinnen (18 - 50 Jahre alt) mit monochorialen Zwillingsschwangerschaften, welche im Zeitraum zwischen 2010 und 2018 an der Abteilung für Geburtshilfe der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Graz betreut worden waren, wurden mittels klinikinterner Informationsprogramme wie „Medocs“ und „PIA View Point“ erhoben. Die erhobenen Daten wurden in das österreichische Zwillingsregister „MonoReg“ übertragen. Das kindliche Langzeitoutcome wurde anhand der Daten der Entwicklungsambulanz der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz ermittelt. In einem weiteren Schritt wurde ein eigenes 2. Studienkollektiv gebildet, in welches lediglich die Zwillinge integriert wurden, bei denen Befunde der sogenannten “Bayley Scales of Infant Development“ (BSID) IIIrd Edition vorlagen. Die Skalenwerte der BSID wurden erhoben, in ein Excel-Worksheet übertragen und mittels SPSS (Versionen 26 und 27) statistisch aufbereitet. Ergebnisse: Unter den 311 anwendbaren Datensätzen im MonoReg-Register enthielten 300 Informationen zum Vorliegen bzw. der Abwesenheit einer sFGR. Von den 50 sFGR verbleiben nach notwendigen Exklusionen 34 Schwangerschaften (68 Zwillinge) mit sFGR, für welche ein perinatales Outcome vorhanden war. Darunter entsprachen 64,71% dem Typ I und jeweils 17,65% dem Typ II bzw. Typ III. Für das Langzeitoutcome verbleiben 14 Schwangerschaften (28 Zwillinge) bei denen Testungen des BSID III erfolgten. Bei 64,29% lag ein sFGR Typ I, bei 21,43% ein Typ II und bei 14,29% ein Typ III vor. Valide Testergebnisse - die Kognition betreffend - waren für 24 Zwillinge vorhanden. Bei 19 Zwillingen (79,17%) wurde eine normale frühkindliche Entwicklung erhoben, während fünf Kinder (20,83%) milde neurologische Entwicklungsdefizite aufwiesen. Letzteres betraf drei FGR-Gemini (25%) und zwei AGA-Gemini (16,67%), sodass FGR-Gemini also rund 1,7-mal häufiger von einer milden neurologischen Entwicklungsverzögerung betroffen sind, als die AGA-Co-Zwillinge - wobei dieses Ergebnis nicht signifikant war (Odds Ratio von 1,67; 95% CI 0,23-12,35, p=0,62). Diskussion: In der vorgelegten Diplomarbeit wurden anhand einer retrospektiven Registerdatenauswertung die Langzeitfolgen einer sFGR bei monochorialen Zwillingen im Alter von 2 Jahren untersucht und hierfür der BSID III angewendet. Es zeigte sich hierbei in rund 21% ein mildes neurologisches Entwicklungsdefizit, was tendenziell häufiger die FGR-Zwillinge und in geringerem Ausmaß die AGA-Co-Zwillinge betraf. Schwerwiegende Langzeitprobleme fanden sich im Kollektiv glücklicherweise nicht. Limitierend für die Aussagekraft der Studie war jedoch das Faktum, dass die Mehrheit der Zwillingskinder für die Evaluierung des neurologischen Langzeitoutcomes nicht zur Verfügung stand. Hierdurch blieben möglicherweise Chancen auf Früherkennung und entsprechende Fördermaßnahmen ungenutzt. Eine konsequente Nachbetreuung wäre für eine valide Erhebung des entwicklungsneurologischen Langzeitoutcomes von größter Bedeutung. Prospektive Fall-Kontroll-Studien wären wesentlich, um eine bessere Einschätzung des Langzeitoutcomes und damit entsprechende Förderprogramme und Nachbetreuungskonzepte zu ermöglichen.

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