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Selected Publication:

Schalamon, G.
Das chirurgische Aufklärungsgespräch in einem kinder- und jugendchirurgischen Setting
Humanmedizin; [ Diplomarbeit ] Medizinische Universitaet Graz; 2021. pp. 52 [OPEN ACCESS]
FullText

 

Authors Med Uni Graz:
Advisor:
Arneitz Christoph
Singer Georg
Altmetrics:

Abstract:
Einleitung: Die Qualität und der Inhalt von Aufklärungsgesprächen ist oftmals der Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Patient*innen bzw. deren Angehörigen und den Vertretern des Gesundheitswesens. In der folgenden Arbeit werden die rechtlichen Aspekte der ärztlichen Aufklärung unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendchirurgie dargestellt. Methodik: Die medizinischen Datenbanken „PubMed“ und „Google Scholar“ wurden hinsichtlich wissenschaftlicher Artikel mit den Suchbegriffen „informed consent surgery“ durchsucht. Hier zeigten sich in „PubMed“ 27.442 und in Google Scholar 1.690.000 Resultate, welche dann in Bezug auf die Kinder- und Jugendchirurgie gefiltert wurden. In einem nächsten Schritt wurde die Abbildung des ärztlichen Aufklärungsgespräches im Rahmen der studentischen Ausbildung analysiert. Darüber hinaus erfolgte eine Internetrecherche zu den historischen Aspekten der medizinischen Aufklärung. Schließlich wurde an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie der Medizinischen Universität Graz recherchiert, in welcher Form die ärztliche Aufklärung aktuell stattfindet. Ergebnisse: Aus der medizinischen Fachliteratur ergeben sich vielfältige Aspekte, die insbesondere im Rahmen von Aufklärungsgesprächen bei Minderjährigen zu berücksichtigen sind, wie beispielsweise die Kommunikation sowie die rechtliche Situation. In der studentischen Lehre findet man das Aufklärungsgespräch zwar im österreichischen Lernzielkatalog, jedoch gibt es keine Lehrveranstaltung, die sich explizit mit dem Aufklärungsgespräch auseinandersetzt. An der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie in Graz wird die ärztliche Aufklärung im Regelfall von Mitarbeiter*innen auf Facharztniveau in schriftlicher Form durchgeführt. Schlussfolgerung: Die schriftliche Aufzeichnung ist nach wie vor Goldstandard in der Dokumentation der chirurgischen Aufklärung in der Kinder- und Jugendchirurgie. Lehrveranstaltungen, die sich explizit mit der medizinischen Aufklärungsthematik beschäftigen sind nur unzureichend in der studentischen Lehre abgebildet.

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