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Gewählte Publikation:

Sutschek, G.
Die medizinische Behandlung der entscheidungsunfähigen Patienten und Patientinnen
Humanmedizin; [ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2019. pp. [OPEN ACCESS]
FullText

 

Autor*innen der Med Uni Graz:
Betreuer*innen:
Kröll Wolfgang
Altmetrics:

Abstract:
Das neu geschaffene 2. ErwSchG rückt die Autonomie von betroffenen Personen in den Vordergrund. Zentraler Punkt des Gesetzes ist der Erhalt, die Förderung bzw. das Wiedererlangen von Selbstbestimmung für entscheidungseingeschränkte Personen. Dazu wurde ein fließender Übergang von autonom zu schutzbedürftig geschaffen, in dem das veraltete schwarz-weiß System der Sachwalterschaft deutlich aufgelockert wurde. Dies wird ermöglich indem es jetzt 4 Stufen (Säulen) der Erwachsenenvertretung gibt. Dadurch kann sehr individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Personen eingegangen und jeweils ein Maximum an Selbstbestimmung gewahrt werden. In Kapitel 2 soll kurz die alte Rechtslage, vor In-Kraft-Treten des 2. Erwachsenenschutzgesetzes, umrissen werden. Kapitel 3 widmet sich im Überblick der medizinischen Behandlung nach dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz. Dadurch soll der Übergang der Rechtslage von Sachwalterrechts-Änderungsgesetz in 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kapitel 4 verständlicher werden. Im 5. Kapitel stellt diese Diplomarbeit schließlich ausführlich das 2. Erwachsenenschutzgesetz dar und geht kursorisch auf die Neuerungen ein. Die Vorsorgevollmacht wird aus dem Sachwalterrecht übernommen, die gewählte Erwachsenenvertretung wurde neu geschaffen. Sie ermöglicht nächsten Angehörigen, im Rahmen eines intakten Familienverbandes, betroffene Personen im täglichen Leben zu unterstützen, ohne sie dabei einzuschränken. Die gesetzliche (früher Angehörigenvertretung) und die gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals Sachwalterschaft) sind nun zeitlich auf drei Jahre befristet. Bei keiner dieser vier Vertretungsformen wird die betroffene Person zwingend als handlungsunfähig eingestuft, sie behält immer ein Mitspracherecht bzw. die Möglichkeit des Widerrufs. In Kapitel 6 wird die medizinische Behandlung nach aktueller Rechtslage genau beleuchtet. Wie ist die Regelung bei Gefahr in Verzug? Welche Dinge sind vom behandelnden Arzt/ der behandelnden Ärztin zu beachten, wenn entscheidungsunfähige Personen einen Vorsorgebevollmächtigten oder einen Erwachsenenvertreter haben? Im letzten Kapitel werden die Abläufe im Rahmen einer indizierten medizinischen Behandlung noch einmal kurz zusammengefasst. Abschließend stelle ich meine persönliche Vorsorgelösung für den Fall des Verlusts meiner Entscheidungsfähigkeit vor.

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