Gewählte Publikation:
Kronabethleitner, A.
Aufgaben und Arbeitsweisen einer Kinderschutzgruppe. Beschreibung am Beispiel der Kinderschutzgruppe Leoben.
Humanmedizin; [ Diplomarbeit ] Graz Medical University; 2015. pp. 66
[OPEN ACCESS]
FullText
- Autor*innen der Med Uni Graz:
- Betreuer*innen:
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Kerbl Reinhold
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- Abstract:
- Ziel: Darstellung der Aufgaben und Arbeitsweise von Kinderschutzgruppen (KSG) in Österreich und anderen Ländern. Auswertung der Kinderschutzgruppenarbeit im LKH Leoben (Zeitraum 2012-2014)
Methode: Literaturrecherche und Aufbereitung der Daten aus den anonymisierten Protokollen der KSG in Leoben unter Verwendung geeigneter Variablen.
Resultate: Die Arten von Kindesmisshandlung sind so vielfältig wie die Folgen, die sie hervorrufen. Die Qualität, Koordinierung und Effektivität der Kinderschutzarbeit in einer Krankenanstalt kann durch KSG verbessert werden. Ihre Aufgaben liegen sowohl in der Prävention und Früherkennung als auch in der Intervention. Außerdem bietet die KSG Expertise und Unterstützung im Umgang mit Kindeswohlgefährdung für alle im Gesundheitswesen Tätigen und fördern die Sensibilisierung für dieses Thema. In Österreich kam es seit den 1990er Jahren zur Gründung von KSG, seit 2004 ist deren verpflichtende Einrichtung gesetzlich verankert. Im beobachteten Zeitraum wurden in Leoben 44 Verdachtsfälle bearbeitet. Sexuelle Misshandlung wurde am häufigsten gemeldet, knapp gefolgt von körperlicher Gewalt. Das Tätigkeitsfeld der KSG Leoben ist äußerst vielfältig. Diskussion: Multidisziplinäre Arbeit hat im Kinderschutz viele Vorteile. Trotz großer Fortschritte in der Etablierung der KSG wurde deren Arbeit in Österreich noch wenig wissenschaftlich bearbeitet. Vor allem in den ersten Lebensjahren von Kindern sind Ärztinnen und Ärzte im medizinischen Kinderschutz gefordert. Nicht nur in der Pädiatrie sondern auch in anderen Fachgebieten kann interveniert oder Präventivarbeit geleistet werden. Aus- und Weiterbildung zum Thema Kindesmisshandlung sollte weiter gefördert werden. In Österreich ist eine Lockerung der strengen Datenschutzregelungen gefordert, um besseren Informationsaustausch zwischen den Disziplinen zu ermöglichen. Eine einheitliche Dokumentationsform aller KSG würde die Vergleichbarkeit und Auswertung ihrer Daten erleichtern und auch vor Gericht von Vorteil sein. Ein weiterer Ausbau der Kinderschutzarbeit im niedergelassenen Bereich wäre wünschenswert.