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Schwab, B.
Erkennen von Verletzungen in der Augenheilkunde durch Gewalteinwirkung anderer Personen und weiteres gesetzliches Vorgehen
Humanmedizin; [ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2014. pp. 48
[OPEN ACCESS]
FullText
- Authors Med Uni Graz:
- Advisor:
-
Leinzinger Eduard
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- Abstract:
- Zusammenfassung
Für den Alltag als Ärztin/ Arzt ist es wichtig, die rechtlichen Pflichten zu kennen. Diese Arbeit erläutert die Anzeigepflicht bei Patientinnen/Patienten, die durch Dritte zu Schaden gekommen sind. Die Einhaltung der Gesetzeslage ist nicht nur wichtig für den Schutz des betroffenen Opfers, sondern schützt auch die Ärztin/ den Arzt selbst, wegen versäumter Pflichten rechtlich belangt zu werden. Deswegen ist es sinnvoll, im Zweifel immer eine Anzeige zu erstatten, auch wenn diese nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Zur besseren Veranschaulichung wurden auf der Univ. Augenklinik Graz alle Fälle der Jahre 2008 bis inklusive 2012, die unter der Codierung „Verletzung durch Dritte“ behandelt wurden, gesammelt und ausgewertet.
Häufige Verletzungen sind die Contusio bulbi, ca. 57%, die Orbitafraktur, ca. 20%, sowie auch die Verätzung des Auges, ca. 10%.
Die Verletzung durch Dritte ist besonders häufig bei männlichen Personen (86%) zwischen 15 und 30 Jahren, wobei zu 50% das linke Auge isoliert betroffen ist. Eine stationäre Aufnahme (25% der Fälle) ist hauptsächlich wegen einer Orbitafraktur (ca. 64% aller Aufnahmen) bzw. einer Contusio bulbi, (24% aller Aufnahmen), jedoch nicht häufig wegen chemischer Einwirkung auf Augen notwendig. Die übrigen 12% verteilen sich auf die restlichen Diagnosen. Die Verletzungen durch Dritte werden zu ca. 84% durch eine stumpfe Gewalteinwirkung hervorgerufen. Chemische Gewalt ist mit 11,5% an zweiter und die scharfe Gewalt mit 3% an dritter Stelle. Thermische Verletzungen und auch Schussverletzungen sind mit unter 1% seltene Verletzungsursachen.
Die Täter sind nur zu ca. 20% bekannt. Bei 21% sind die Täter unbekannt und bei fast 60% gibt es keinen Vermerk in den Patientenakten. Dieses Ergebnis sollte besonders darauf hinweisen, dass eine adäquate Anamnese sowie Dokumentation wichtig ist.