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Gewählte Publikation:

Lernbass, M.
Status quo des Nichtraucherschutzes in der Grazer Gastronomie
Humanmedizin; [ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2014. pp. 73 [OPEN ACCESS]
FullText

 

Autor*innen der Med Uni Graz:
Betreuer*innen:
Smolle-Juettner Freyja-Maria
Altmetrics:

Abstract:
Österreich ist „Weltmeister“ was die rauchenden Jugendlichen betrifft. Der Raucheranteil in der Gesamtbevölkerung liegt klar über dem OECD-Schnitt. Was den prozentualen Rückgang an aktiven Rauchern betrifft, liegt Österreich weit unter dem europäischen Schnitt. Die derzeitige österreichische Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie entspricht nicht dem europäischen Trend eines generellen Rauchverbots. Die Tabakgesetznovelle 2008 sieht von einer strikten Einhaltung eines solchen ab. Durch Ausnahmeregelungen ist es weiter erlaubt in Lokalen zu rauchen. In Raucher-/Nichtraucherbetrieben sind jedoch dementsprechende bauliche Maßnahmen zu treffen, damit der gesundheitsschädliche Passivrauch nicht in die Nichtraucherzonen des Lokals gelangen kann. 300 Grazer Gastronomiebetriebe wurden aufgesucht, um die quantitative Relation von Raucher-, Nichtraucher und gemischten Betrieben bzw. den Istzustand bezüglich der Einhaltung der derzeit geltenden Rechtslage zu erheben. 34% der untersuchten Betriebe sind Nichtraucherlokale. Dabei machen Lokale, in denen hauptsächlich gespeist wird, den größten Anteil aus. Rund ein Drittel der Raucherbetriebe verstößt gegen die Größenverordnung, der zufolge ein reines Raucherlokal geführt werden darf. 40% aller Betriebe wurden nach außen hin nicht nach den geltenden Vorschriften gekennzeichnet. In der Hälfte der gemischten Lokale wurde der Nichtraucherbereich entgegen der Gesetzeslage als Extrazimmer und nicht als Hauptraum geführt. In über zwei Drittel der Raucher-/Nichtraucherbetriebe war keine dem Gesetz entsprechende effektive Trennung zwischen der Raucher- und Nichtraucherzone vorhanden. Nichtraucherzonen waren in 81% der gemischten Betriebe mit Tabakrauch kontaminiert. Ein rauchfreier Weg zum Nichtrauchebereich war in der Hälfte der Betriebe nicht möglich. In 57% war vom Nichtraucherbereich der Weg zur Toilette nicht ohne Durchqueren des Raucherbereichs gegeben. Nur 5 der 117 gemischten Lokale erfüllten alle dem Gesetz entsprechenden Auflagen. Insgesamt verstoßen 74% aller untersuchten Betriebe gegen das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz.

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