Selected Publication:
Bauer, S.
EINSATZ VON OPIOIDEN IN EINER ALLGEMEINMEDIZINISCHEN ORDINATION
Schwerpunkt Substitutionstherapie von Opiatabhängigen
[ Diplomarbeit ] Graz Medical University; 2012. pp. 68
[OPEN ACCESS]
FullText
- Authors Med Uni Graz:
- Advisor:
-
Beubler Eckhard
- Altmetrics:
- Abstract:
- Bewusstseinsverändernde Substanzen werden seit Jahrtausenden in allen Kulturen aus religiösen, rituellen und medizinischen Gründen eingenommen. Neben der modernen Schmerztherapie stellt in der westlichen Medizin die Substitutionstherapie ein wichtiges Anwendungsgebiet von Opioiden dar. Die Atemdepression ist die gefürchtetste Nebenwirkung von Opioiden, weshalb sie in der Medizin oft zurückhaltend eingesetzt werden. Für die moderne Schmerzmedizin und Anästhesie sind Opioide von essentieller Bedeutung. Seit 1965 wird Methadon als Standardmedikament zur Substitution vorgeschlagen. In Österreich ist seit März 2011, neben Methadon auch Levomethadon als Trinklösung verfügbar, das zahlreiche Vorteile gegenüber dem Razemat aufweist. Buprenorphin, ein Agonist-Antagonist, wird als Sublingualtablette vor allem bei kurzer Abhängigkeit junger oder berufstätiger Suchtkranker eingesetzt. Bei den Substituenten ist retardiertes Morphin das beliebteste Substitutionsmedikament, das aber in Fachkreisen nicht unumstritten ist. Durch die orale Substitutionstherapie sollen die milieutypische Beschaffungsmethoden, die Drogenkriminalität und das erhöhte Risiko einer HIV-Infektion bei intravenösem Konsum, wie es in den 1980er und 1990er Jahren durch ¿needle-sharing¿ auftrat, im Sinne der ¿harm reduction¿ eingedämmt werden. Sozialpolitisch hat bei Suchtkranken die soziale Reintegration, die erfolgreiche Wiedereingleiderung in ein geregeltes soziales Umfeld und in den Arbeitsprozess, oberste Priorität. Sowohl die Dosisfindung als auch die Wahl des Substitutionsmedikaments obliegen dem speziell ausgebildeten Arzt. Der niedergelassene Allgemeinmediziner ist oft die zentrale Anlaufstelle für Suchtkranke. Die Basis der Substitutionstherapie stellt der Behandlungsvertrag dar. Der rechtliche Rahmen ist im Suchtmittelgesetzt und der Suchtgiftverordnung, die im Jahre 2007 novelliert wurde, festgesetzt. Seit der Novellierung werden Methadon und Buprenorphin als Mittel der ersten Wahl vorgesehen. Der Amtsarzt, der eine Kontroll- und Koordinationsfunktion inne hat, und der Apotheker, der die Abgabemodalitäten regelt und überwacht, sind die wichtigsten Partner des niedergelassenen Hausarztes. Erschwert wird die Substitutionstherapie durch den weitverbreiteten illegalen Beikonsum und den Missbrauch der Substitutionsmedikation.