Gewählte Publikation:
Pirsch, O.
Impfaufklärung in Österreich
Status quo und Möglichkeiten der Verbesserung
[ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2012. pp. 125
[OPEN ACCESS]
FullText
- Autor*innen der Med Uni Graz:
- Betreuer*innen:
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Kerbl Reinhold
- Altmetrics:
- Abstract:
- Einleitung: Impfungen dürfen Kindern nur nach adäquater Aufklärung der Eltern verabreicht werden. Wie eine solche Aufklärung von Seiten der Schul- und Kinderärzte auszusehen hat, ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Aus einigen Gerichtsurteilen in der Vergangenheit geht hervor, dass auch über sehr seltene Nebenwirkungen von Impfungen aufgeklärt werden muss. Das hat zu einer allgemeinen Verunsicherung sowohl unter impfenden Ärzten, wie auch unter den Eltern geführt. Wie kann also eine Impfaufklärung in der Praxis aussehen, die sowohl die Eltern ausreichend über mögliche Impfnebenwirkungen und -komplikationen informiert, als auch die zeitlichen Möglichkeiten des Arztes berücksichtigt und ihn rechtlich absichert.
Methodik: Für diese Diplomarbeit wurden größtenteils juristische Fachliteratur und dazugehörige gesetzliche Grundlagen und Gerichtsurteile verwendet. Um einen Bezug zur täglichen Praxis herzustellen, wurden im Rahmen dieser Arbeit auch 33 niedergelassene Kinderärzte in ganz Österreich mit einem Fragebogen zu ihrer Impfaufklärung befragt.
Ergebnis: Österreichs Kinderärzte klären über Impfungen recht unterschiedlich auf, da es keinerlei einheitliche Richtlinie betreffend Impfaufklärung in Österreich gibt. Einig sind sich alle niedergelassenen Kinderärzte, wenn es um die Forderung nach einer einheitlichen Regelung für die Impfaufklärung geht, welche aber auch im Alltag praktikabel sein muss.
Zusammenfassung: Aufgrund der immer wieder propagierten Wichtigkeit von Schutzimpfungen als Präventionsmaßnahme und der Häufigkeit mit der sie im Alltag eines Kinderarztes durchgeführt werden, wäre es an der Zeit einen österreichweit einheitlichen Impfaufklärungsmodus zu etablieren. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dahingehend bereits Aufklärungsblätter vorgelegt, die das Justizministerium als rechtlich haltbar qualifiziert hat.