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Pokorny, A.
Vergleich der Managementstrukturen zweier Non-Profit-Organisationen am Beispiel
des Wiener Roten Kreuzes und des Arbeitersamariterbundes Wien
[ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2012. pp. 144
[OPEN ACCESS]
FullText
- Autor*innen der Med Uni Graz:
- Betreuer*innen:
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Prause Gerhard
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- Zusammenfassung
Der Rettungsdienst in Österreich ist in Landesgesetzen geregelt und Gemeindesache. Der Gesetzgeber meidet über weite Passagen exakte Formulierungen. In Wien wurde auf historisch gewachsenen Strukturen eine gemeindeeigene Berufsrettung geschaffen. Sowohl das Wiener Rote Kreuz als auch der ASB übernehmen gemeinsam mit anderen anerkannten Organisationen im Bedarfsfall Einsätze von der MA70. Die Organisationen stellen vereinzelt RTWs, die von der Leitstelle der Wiener Rettung disponiert werden, führen aber hauptsächlich Krankentransporte über ihre organisationseigenen Leitstellen durch. Aufgrund der steigenden Anzahl von Mitbewerbern und der Konkurrenz untereinander ist, trotz stetig steigender Transportzahlen, ein harter Wettbewerb entstanden, der, nicht zuletzt aufgrund der geringen Transportpauschalen, die der Sozialversicherungsträger ausverhandelt hat und die in mehr als 90% der Einsätze nicht kostendeckend sind, angeheizt wird. Eine leistungsbezogene Abrechnung der Einsätze ist derzeit nicht angedacht, wird aber vom Autor als sinnvoll erachtet.
Alle Organisationen sehen hohe Personalkosten als Hauptproblem und keine weiteren Einsparungsmöglichkeiten. Um der hohen Personalkosten Herr zu werden, setzen die Organisationen auf Zivildienstleistende und ehrenamtliche MitarbeiterInnen und nehmen damit eine mögliche Qualitätsreduktion in Kauf. Auch der Wiener Rettung wird vom Kontrollamt nahe gelegt die Mindestbesatzung der RTWs von 3 auf 2 Personen zu reduzieren. Aufgrund der unterschiedlichen Personalstruktur und Aufgabenbereiche können die Organisationen nicht mit der Wiener Rettung verglichen werden.
Die Ausbildung der SanitäterInnen ist österreichweit durch das SanG geregelt, die Ausübung der verschiedenen Kompetenzen ist dennnoch uneinheitlich. Die Ausbildung folgt überwiegend Lehrmeinungen der jeweiligen Organisationen, die sich zwar an wissenschaftlichen Daten orientieren, aber keine Zertifizierung nach internationalen standardisierten Versorgungsschemata zulassen. Durch die unterschiedlichen Lehrmeinungen sind rechtliche Graubereiche entstanden. Eine unabhängige Organisation, welche die Ausbildung österreichweit vereinheitlicht und koordiniert, ist gefordert, um eine österreichweite PatientInnenversorgung auf hohem Niveau und gleicher Qualität zu gewährleisten.