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Gewählte Publikation:

Pangerl, E.
Welche Krankheitsbilder der Ophthalmologie sollen MedizinerInnen zum Zeitpunkt der Akkreditierung zum Arzt/ zur Ärztin für Allgemeinmedizin als Mindeststandard wissen?
[ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2011. pp. 63 [OPEN ACCESS]
FullText

 

Autor*innen der Med Uni Graz:
Betreuer*innen:
Faschinger Christoph
Altmetrics:

Abstract:
Nach ihrer Akkreditierung kommen MedizinerInnen für Allgemeinmedizin bei ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit Augenerkrankungen in Kontakt. Dabei haben sie die wichtige Aufgabe, die entsprechenden Krankheitsbilder korrekt zu erkennen. Außerdem obliegt dem/ der AllgemeinmedizinerIn als erste Kontaktinstanz zum Patienten die Festlegung des Be-handlungsprozederes und damit auch die Entscheidung, ob die Behandlung durch den/ die AllgemeinmedizinerIn selbst oder dem Facharzt/ der Fachärztin für Augenheilkunde durchzuführen ist oder eine Überweisung zu einem anderen Facharzt angezeigt ist. Die derzeitige Ausbildung im Fach Augenheilkunde für AllgemeinmedizinerInnen ist im Studium auf einen 7 Tage dauernden Unterrichtsblock mit 20 Pflichtstunden beschränkt. Weitere verpflichtende Fortbildungen finden nicht statt. Momentan ist Augenheilkunde im Turnus nicht als Pflichtfach vorgesehen. Nichts desto trotz werden bei der Prüfung zum Arzt/ zur Ärztin für Allgemeinmedizin die KandidatInnen mit Prüfungsfragen (Fallbeispiele) aus dem Fach Augenheilkunde konfrontiert. In dieser Diplomarbeit wurden die wichtigsten augenmedizinischen Krankheitsbilder für AllgemeinmedizinerInnen, jeweils mit entsprechendem Fallbeispiel, Klinik, Diagnostik und Therapie ausgearbeitet. Diese Arbeit ist als eine Auflistung von Krankheitsbildern zu verstehen, die von AllgemeinmedizinerInnen unbedingt erkannt werden müssen. Die zusammengefassten Hinweise sollen MedizinerInnen für die Prüfung für Allgemeinmedizin unterstützen.

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