Medizinische Universität Graz Austria/Österreich - Forschungsportal - Medical University of Graz

Logo MUG-Forschungsportal

Gewählte Publikation:

Held, K.
Wachkoma und Patientenverfügung
[ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2010. pp. 76 [OPEN ACCESS]
FullText

 

Autor*innen der Med Uni Graz:
Betreuer*innen:
Kröll Wolfgang
Altmetrics:

Abstract:
Der Umgang mit Patienten im Wachkoma stellt sowohl in medizinethischen und juristischen Kreisen als auch auf gesellschaftspolitischer Ebene ein kontrovers diskutiertes Thema dar. Die öffentliche Debatte hat sich in den letzten Jahren insbesondere an der Frage der Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen bei wachkomatösen Patienten erzürnt. Vielfach verdeutlicht die Art der öffentlich geführten Diskussion, wie wenig grundlegendes Wissen über das Krankheitsbild selbst in der Bevölkerung besteht. Deutlich wird auch, dass bei der Bewertung der einzelnen Entscheidungsoptionen, ethische und medizinrechtliche Grundprinzipien mehrfach außer Acht gelassen werden.Basierend auf der Hypothese, dass der Informationsgrad der Bevölkerung bezüglich des Krankheitsbildes Wachkoma relativ gering ist, erfolgte eine Befragung an 92 Personen quer durch alle Gesellschaftsschichten. Die dabei erhobenen Daten konnten die Annahme weitgehend bestätigen. Das Wissen darüber, mit welchen Konditionen ein Wachkoma verbunden ist bzw. welche Prognose ein Patient, der sich jahrelang im Zustand völliger Bewusstlosigkeit befindet, in etwa zu erwarten hat, ist in der Bevölkerung nur marginal vorhanden. Manche halten einen Patienten im Wachkoma sogar für hirntot. Andere hingegen sind der Auffassung, dass eine Rekonvaleszenz auch nach jahrelangem Bestehen des Krankheitsbildes soweit möglich ist, dass eine soziale und berufliche Reintegration des Betroffenen erfolgen kann. Obwohl ein Großteil der Befragten die Prognose eines wachkomatösen Patienten relativ günstig einschätzt, würde dennoch mehr als die Hälfte einer Therapiebegrenzung bereits nach wenigen Jahren zustimmen. Einen weiteren Themenschwerpunkt der Befragung bildete die Patientenverfügung, der insbesondere im Kontext mit persistierenden zerebralen Erkrankungen große Bedeutung zukommt. Ähnlich der Studie des BMG ergab die Auswertung der Daten, dass bisher nur wenige Personen über eine antizipierte Willenserklärung verfügen. Es besteht im Allgemeinen kein Interesse bzw. aus Sicht der Befragten auch keine Notwendigkeit, obwohl wiederum ein Großteil der Studienteilnehmer die Ansicht vertritt, dass die Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie des Betreffenden absichern könnte. Die Resultate der Umfrage lassen darauf schließen, dass grundsätzlich Handlungsbedarf im Hinblick auf Aufklärung besteht. Sowohl Ärzte als auch Rechtsanwälte und Notare sind aufgefordert diese Aufgabe zu bestreiten, um in Zukunft weitere Missverständnisse und Fehldeutungen zu vermeiden.

© Med Uni Graz Impressum