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Gewählte Publikation:

Rackensperger, K.
Leitlinien, ein Instrument zur Qualitätsförderung und Risikoverminderung in der Zahnmedizin, am Beispiel der Qualitätsleitlinie Implantologie
[ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2010. pp. 127 [OPEN ACCESS]
FullText

 

Autor*innen der Med Uni Graz:
Betreuer*innen:
Kröll Wolfgang
Wegscheider Walther
Altmetrics:

Abstract:
ZahnMedizinische Leitlinien in ihrer internationalen Anerkennung als systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für zahnÄrztliches Handeln haben das Ziel, umfangreiches Wissen und klinische Praxiserfahrung zu bewerten und zur Qualitätsförderung und -sicherung in Prozess- und Ergebnisqualität beizutragen. Leitlinien sollen zahnMedizinische Qualität messbar machen und durch Einbeziehung möglicher Risikofaktoren Qualitätsschwankungen vermeiden. Die Wirksamkeit von Leitlinien zeigt sich aber erst in der Akzeptanz dieser Wissensbewertungen in der tatsächlichen Praxiserfahrung. Da Leitlinien seit Beginn ihrer Entwicklung, trotz zunehmender Weiterentwicklung, nach wie vor mit Kritik und Vorbehalten besetzt sind, sollte anhand der Qualitätsleitlinie Implantologie des BDIZ EDI mit den in der Steiermark tätigen niedergelassenen Zahnärzten und MKG-Chirurgen die Anwenderperspektive erhoben werden. Die in der Literatur vorgefundene ambivalente Haltung der Zahnärzte Leitlinien gegenüber findet ihre Bestätigung in dieser Studie. Bzgl. Kenntnis und Erfahrung mit Leitlinien ist ein positiv leitlinienorientierter Trend zu erkennen, was aber nicht bedeutet, dass nicht auch Kritik, Vorbehalte und Ängste in die Bewertung eingehen. Obwohl von der Antwortquote von 37%, ca. 82% der Befragten Leitlinien kennen und ca. 95% in der Anwendung von Leitlinien Erfahrung haben, finden sie nicht unbedingt Anwendung im Praxisablauf. 67% der befragten Zahnärzte ist die genannte Qualitätsleitlinie Implantologie bekannt und fast 60% sind ihr ganz oder teilweise bei der Behandlung gefolgt. Die genannten Ziele der Qualitätsleitlinie Implantologie, d.h. Sicherung der Ergebnisqualität, Klärung von Risikofaktoren und systematische Vorgehensweise werden von den Anwendern mehrheitlich positiv bewertet. Gleichzeitig werden die unzulängliche Evidenz dieser Leitlinie, die ungenügende Aktualisierung von Wissen und die unklare juristische Position als Hürden genannt. Leitlinien erhalten im Gegensatz zu herkömmlichen Informationsquellen keine höhere Bewertung. Sie werden deshalb nur als ein mögliches Instrument zur Qualitätssicherung und -förderung verstanden. Um Leitlinien als wirkliche Entscheidungshilfe zur Qualitätsverbesserung in den Praxisablauf zu integrieren, müssten nach Aussage der Befragten, Leitlinien eine klare juristische Position erhalten, die höchste aktualisierte Evidenz haben, eine stärkere Verknüpfung von Theorie und Praxis aufweisen, alle mögliche Risikofaktoren einbeziehen, mögliche Komplikationen und Misserfolge aufzeigen und nicht die individuelle Therapiefreiheit einschränken.

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